Prüfungsrelevante Informationen
Allgemeines
Klausuranmeldung
Um an den Abschlussklausuren teilnehmen zu können, ist nach den Vorgaben des Prüfungsamts ausnahmslos eine Anmeldung über KLIPS erforderlich. Sie erfolgt mit dem SMail-Account. Klausuranmeldungen werden durch Eingabe von TANs bestätigt.
Prüfung von Studierenden von Erasmus- und LL.M Studiengängen
Ausländische Studierende des Erasmus-Programms werden mündlich geprüft. Die Studierenden der verschiedenen LL.M-Studiengänge können mündlich geprüft werden.
Der Prüfungstermin für das SoSe 2026 wird Anfang des Semesters in der Vorlesung von Professor Mansel mitgeteilt und auf dieser Seite vermerkt.
Eine Prüfung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung mit der Zusendung des Anmeldeformulars unter ipr-institut@uni-koeln.de.
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Anmeldefrist: 28.7.2026
Hörer im Nebenfach
Hörer im Nebenfach melden sich bitte im Dekanat an.
Vorkorrekturen
Aus Anonymitätsgründen werden ab dem Sommersemester 2012 die Vorkorrekturanträge über das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftliche Fakultät abgewickelt. Für nähere Informationen kontaktieren Sie das Prüfungsamt unter jura-pruefungsamt(at)uni-koeln.de.
Notenbekanntgabe und Besprechungen
Informationen bezüglich der Notenbekanntgabe und des Termins für die Klausur- und Hausarbeitsbesprechung können den jeweiligen Klausur- und Hausarbeitssachverhalten entnommen werden.
Sollte es hinsichtlich der Termine für die Notenbekanntgabe und Besprechung zu Änderungen kommen, kann dies unter Aktuelles eingesehen werden.
Remonstrationen
Wenn Sie mit der Bewertung einer Arbeit nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der Fristen des § 23 StudPrO bei der Prüferin oder dem Prüfer schriftlich und mit Benennung und Begründung der einzelnen Korrekturfehler remonstrieren.
Handreichung zur Remonstration: hier
Weitere Informationen finden Sie auf jura.uni-koeln.de/fakultaet/zentrale-einrichtungen/pruefungsamt/klausuren-hausarbeiten-seminare unter dem Stichpunkt "Remonstration"
Die Remonstration bei Schwerpunktklausuren setzt die vorherige Einsichtnahme der Klausur voraus.
Remonstrationen sind zu richten an:
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln
Stichwort: Remonstration
Albertus- Magnus-Platz
50923 Köln
Bei SPB-Seminaren ist die Remonstration an das Prüfungsamt zu richten.
Auf die Möglichkeit einer reformatio in peius (Verschlechterung) wird hingewiesen.