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Prüfungsrelevante Informationen


Allgemeines

Sie finden im Folgenden Informationen zu Prüfungsterminen und Anmeldemodalitäten.
Bitte beachten Sie ggf. zusätzliche Informationen unter Aktuelles sowie die Ankündigungen in der jeweiligen Veranstaltung.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Klausuren eine Anmeldung in KLIPS voraussetzt.

Klausuranmeldung

Um an den Abschlussklausuren teilnehmen zu können, ist nach den Vorgaben des Prüfungsamts ausnahmslos eine Anmeldung über KLIPS erforderlich. Sie erfolgt mit dem SMail-Account. Klausuranmeldungen werden durch Eingabe von TANs bestätigt.

Weitere Informationen zu Anmeldedaten und -verfahren finden sich auf den Internetseiten des Prüfungsamts.

Prüfung von Studierenden von Erasmus- und LL.M Studiengängen

Ausländische Studierende des Erasmus-Programms werden mündlich geprüft. Die Studierenden der verschiedenen LL.M-Studiengänge können mündlich geprüft werden.

Der Prüfungstermin für das SoSe 2026 wird Anfang des Semesters in der Vorlesung von Professor Mansel mitgeteilt und auf dieser Seite vermerkt.

Eine Prüfung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung mit der Zusendung des Anmeldeformulars unter ipr-institut@uni-koeln.de.

Das Anmeldeformular finden Sie hier

Anmeldefrist: 28.7.2026

Hörer im Nebenfach

Hörer im Nebenfach melden sich bitte im Dekanat an.

Vorkorrekturen

Aus Anonymitätsgründen werden ab dem Sommersemester 2012 die Vorkorrekturanträge über das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftliche Fakultät abgewickelt. Für nähere Informationen kontaktieren Sie das Prüfungsamt unter jura-pruefungsamt(at)uni-koeln.de.

Notenbekanntgabe und Besprechungen

Informationen bezüglich der Notenbekanntgabe und des Termins für die Klausur- und Hausarbeitsbesprechung können den jeweiligen Klausur- und Hausarbeitssachverhalten entnommen werden.

Sollte es hinsichtlich der Termine für die Notenbekanntgabe und Besprechung zu Änderungen kommen, kann dies unter Aktuelles eingesehen werden.

Remonstrationen

Wenn Sie mit der Bewertung einer Arbeit nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der Fristen des § 23 StudPrO bei der Prüferin oder dem Prüfer schriftlich und mit Benennung und Begründung der einzelnen Korrekturfehler remonstrieren.

Handreichung zur Remonstration: hier

Weitere Informationen finden Sie auf jura.uni-koeln.de/fakultaet/zentrale-einrichtungen/pruefungsamt/klausuren-hausarbeiten-seminare unter dem Stichpunkt "Remonstration"

Die Remonstration bei Schwerpunktklausuren setzt die vorherige Einsichtnahme der Klausur voraus.

Remonstrationen sind zu richten an:
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln
Stichwort: Remonstration
Albertus- Magnus-Platz
50923 Köln

Bei SPB-Seminaren ist die Remonstration an das Prüfungsamt zu richten.

Auf die Möglichkeit einer reformatio in peius (Verschlechterung) wird hingewiesen.