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Promotion

Voraussetzungen:

Die Annahme als Doktorand:in setzt im Regelfall voraus, dass das Erste Juristische Staatsexamen mit zweistelliger Punktezahl bestanden wurde. Die Bewerber:innen sollten genauere Vorstellungen von möglichen, sie interessierenden Dissertationsthemen haben. Themen mit rechtsvergleichend-gesellschaftsrechtlichem Bezug werden nur ausnahmsweise in Betracht gezogen.

Auswärtige Bewerber:innen sollten auch die Promotionsvoraussetzungen ihrer Heimatuniversität erfüllen.

Über die allgemeinen Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln informiert das Dekanat auf seiner Homepage.

Annahme:

Die endgültige Annahme erfolgt erst nach Anfertigung einer Seminararbeit über das gemeinsam in Betracht gezogene Promotionsthema. Bei dieser Vorarbeit ist an eine Bearbeitungszeit von nur drei Wochen gedacht, um den erforderlichen Zeitaufwand für die Bewerber:innen vor der Annahme gering zu halten. Der Bearbeitungszeitraum wird einvernehmlich festgelegt und kann bei berufstätigen externen Doktoranden länger gestaltet werden.

Anfertigung der Dissertation:

Es werden feste Abgabe- und Besprechungstermine für die einzelnen Teile des Dissertationsentwurfs (etwa alle 8 Wochen, bei berufstätigen Doktoranden nach Absprache) verabredet, die einzuhalten sind. Die Abschnitte werden jeweils besprochen.

Abgeschlossene Dissertationen am Institut:

Hier finden Sie eine Liste einiger Dissertationen, die von früheren Mitarbeiter:innen am Institut verfasst wurden.