Informationen zur Einsichtnahme in Klausuren/Ausgabe von Klausuren
Derzeit werden keine bewerteten Klausuren ausgegeben oder Einsichtnahmen in Prüfungsarbeiten gewährt, um die Verbreitung von Covid-19/Corona zu bremsen.
Bis die Einsichtnahme/Ausgabe wieder möglich wird, ist der Beginn aller Remonstrationsfristen gehemmt.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Prüfungsrelevante Informationen
Allgemeines
Sie finden im Folgenden Informationen zu Prüfungsterminen und Anmeldemodalitäten.
Bitte beachten Sie ggf. zusätzliche Informationen unter Aktuelles sowie die Ankündigungen in der jeweiligen Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Klausuren eine Anmeldung in KLIPS voraussetzt.
Klausuranmeldung
Um an den Abschlussklausuren teilnehmen zu können, ist nach den Vorgaben des Prüfungsamts ausnahmslos eine Anmeldung über KLIPS erforderlich. Sie erfolgt mit dem SMail-Account. Klausuranmeldungen werden durch Eingabe von TANs bestätigt.
Weitere Informationen zu Anmeldedaten und -verfahren finden sich auf den Internetseiten des Prüfungsamts.
Prüfung von Studierenden von Erasmus- und LL.M Studiengängen
Ausländische Studierende des Erasmus-Programms werden mündlich geprüft. Die Studierenden der verschiedenen LL.M-Studiengänge können mündlich geprüft werden.
Eine Prüfung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung beim Institut unter ipr-institut@uni-koeln.de.
Termin: 23.1.2025 ab 14:45 Uhr (die genaue Uhrzeit wird nach der Anmeldefrist mitgeteilt)
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Hörer im Nebenfach
Hörer im Nebenfach melden sich bitte im Dekanat an.
Vorkorrekturen
Aus Anonymitätsgründen werden ab dem Sommersemester 2012 die Vorkorrekturanträge über das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftliche Fakultät abgewickelt. Für nähere Informationen kontaktieren Sie das Prüfungsamt unter jura-pruefungsamt(at)uni-koeln.de.
Notenbekanntgabe und Besprechungen
Informationen bezüglich der Notenbekanntgabe und des Termins für die Klausur- und Hausarbeitsbesprechung können den jeweiligen Klausur- und Hausarbeitssachverhalten entnommen werden.
Sollte es hinsichtlich der Termine für die Notenbekanntgabe und Besprechung zu Änderungen kommen, kann dies unter Aktuelles eingesehen werden.
Remonstrationen
Handreichung zur Remonstration: hier
Die Remonstration muss schriftlich erfolgen und einzelne Korrekturfehler genau benennen. Die Remonstrationsfrist kann der Prüfungsordnung entnommen werden.
Die Remonstration bei Schwerpunktklausuren setzt die vorherige Einsichtnahme der Klausur voraus.
Remonstrationen sind zu richten an:
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln
Stichwort: Remonstration
Albertus- Magnus-Platz
50923 Köln
Bei SPB-Seminaren ist die Remonstration an das Prüfungsamt zu richten.
Auf die Möglichkeit einer reformatio in peius (Verschlechterung) wird hingewiesen.