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Bewerbungen für den Pax Moot 2025

Bewerbt Euch noch bis zum 17.10.2024! Sendet dafür Euren Lebenslauf an Jolanda Müller (jolanda.mueller@uni-koeln.de).

Auswahlgespräche finden am 18.10. ab 11:00 Uhr und am 21.10. und 22.10. statt.

PAX Moot Court im internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht

 

Der PAX Moot Court ist der einzige Wettbewerb seiner Art, der dezidiert dem europäischen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht gewidmet ist. Er wird von der Europäischen Kommission im Rahmen des Civil Justice Programme gefördert und bietet Studierenden die Möglichkeit, das komplexe Zusammenspiel der internationalen Übereinkommen und EU-Verordnungen im internationalen Privatrecht in der Anwendung zu erleben.

Während des Wettbewerbs bearbeiten die Teams einen grenzüberschreitenden Fall aus Anwaltsperspektive, der komplexe Fragen zum internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht aufwirft. Beispielsweise stand letztes Jahr die europäische Rechtsprechung zum Deliktsgerichtsstand sowie zum anwendbaren Recht bei Vermögensschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Mittelpunkt. Zugleich warf der Fall Fragen zum Verbraucherschutz, zu Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten von Drittstaaten sowie zur elterlichen Sorge nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen auf.

Die Teams vertreten ihre Positionen zunächst in Schriftsätzen und treten anschließend in mündlichen Verhandlungen gegen Teams von Universitäten aus der ganzen Welt an. Die mündlichen Verhandlungen finden jedes Jahr an einer anderen Universität statt, die Finalrunden meist vor einem Gericht oder am Sitz der Kommission. Der PAX Moot Court 2025 wird voraussichtlich in Maastricht stattfinden.

Betreuung

Die Universität zu Köln nimmt seit 2019 mit einem Team an dem Wettbewerb teil, das am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht betreut wird. Das Team wird über den gesamten Wettbewerb hinweg durch eine:n Wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in des Instituts gecoacht. Zudem werden Probeverhandlungen mit erfahrenen Rechtsanwält:innen durchgeführt. Zuletzt hatte das Team die Gelegenheit, Probeverhandlungen vor Rechtsanwält:innen der Kanzleien Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln), Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf) und Hengeler Mueller (Düsseldorf) durchzuführen.

Ablauf

Der Moot Court gliedert sich in eine Schriftsatz- und eine Pleadingphase. Anhand des Sachverhalts, der voraussichtlich im November veröffentlicht werden wird, erarbeiten die Teilnehmenden (bis Mitte März) zunächst Schriftsätze sowohl für die Kläger- als auch die Beklagtenseite. Am Ende der Pleadingphase (bis Ende April) reist das Team an den Veranstaltungsort und vertritt in mehreren Runden abwechselnd Kläger und Beklagten gegen die Teams anderer Universitäten aus der ganzen Welt.

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme am PAX Moot Court sind Englischkenntnisse sowie Grundkenntnisse im Internationalen Privat- oder Verfahrensrecht erforderlich. Wichtiger noch sind Motivation, Kreativität sowie die Bereitschaft zur Teamarbeit. Die Teilnahme am PAX Moot Court lässt sich mit dem Studium vereinbaren. Das Besuchen von Vorlesungen und das Schreiben von Klausuren neben den Arbeiten am Moot Court ist möglich. Arbeiten an den Schriftsätzen fallen in der Zeit von Mitte November bis Mitte März an. Hier ist mit einem Arbeitsaufwand von ungefähr einem Wochenarbeitstag zu rechnen, wobei die Teilnehmenden sich die Zeit flexibel einteilen können. Die Pleadingphase ist im April. Recherchemöglichkeiten bestehen am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht, das auch die Organisation übernimmt und den Teilnehmer:innen jede zulässige Unterstützung zukommen lässt.

 

Weitere Informationen: https://www.paxmoot.eu

 

Fälle der letzten Jahre