zum Inhalt springen

Aufgabe des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht

 

Der Deutsche Rat für Internationales Privatrecht (der Rat) ist ein autonomes Beratungsorgan des BMJ. Das 1953 konstituierte Gremium zielt darauf, die gesetzgeberische Entwicklung des deutschen IPR und die Harmonisierung der Kollisionsrechtsordnungen zu fördern. Hierzu vereint der Rat rund 40 Hochschullehrer/-innen mit Forschungsschwerpunkt im IPR als seine Mitglieder. Sie werden regelmäßig durch ausländische, auch ständige Gäste, etwa aus Österreich, Frankreich oder der Schweiz ergänzt. Neue Mitglieder ermittelt das Gremium im Kooptationsverfahren. Das Plenum wählt den Ratspräsidenten. Seit 2010 sitzt Heinz-Peter Mansel dem Gremium vor. Er folgt in dieser Funktion Hans Dölle (1953–1961), Gerhard Kegel (1961–1987), Hans Stoll (1987–1997) und Dieter Henrich (1997–2010).

Die Ratsmitglieder organisieren sich in zwei Kommissionen, namentlich der 1. Kommission „Personenrecht“ (unter dem Vorsitz von Heinz-Peter Mansel), die Gegenstände des Personalstatuts einschließlich des internationalen Familien- bzw. Erbrechts behandelt und der 2. Kommission „Vermögensrecht“ (unter dem Vorsitz von Jan von Hein) mit einem Fokus auf dem Bereich des internationalen Schuld- und Vertragsrechts. Sie treten in der Regel einmal jährlich zusammen. Bei Bedarf setzt das Gremium Spezialkommissionen etwa im Bereich des internationalen Unternehmensrechts ein oder lädt ad hoc-Gäste. 

Den Schwerpunkt der Kommissionsarbeit bildet die Erarbeitung von Empfehlungen an das BMJ betreffend die internationalprivatrechtliche Gesetzgebung nationalen, europäischen oder internationalen Ursprungs. Der Rat vermittelt Normativwissen im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses, etwa durch Vorlage von Normentwürfen und leistet Nachbesprechung im Anschluss an den Erlass des Regelwerks. Während das Gremium bis 1986 vor allem die Reform des deutschen IPR begleitet hat, konzentriert sich seine Arbeit mit der Verschiebung von Kompetenzen auf EU-Ebene zunehmend auf das vergemeinschaftete IPR, auch in Form der Anpassung verbleibender nationaler Regeln an Entwicklungen im Unionsrecht.  

Hierzu werden die Ratssitzungen regelmäßig mit Berichten eines Kommissionsmitglieds eingeleitet, die den Stand von Rechtsprechung und Literatur in Deutschland, den Einfluss europäischer bzw. internationaler Instrumente und die Entwicklung im ausländischen Recht zusammenfassen, um erste Empfehlungen für die Fortentwicklung der geltenden Rechtslage auszusprechen. Auf dieser Grundlage diskutieren die Ratsmitglieder im wissenschaftlichen Widerstreit über den Reformbedarf der vorhandenen Gesetzgebung und ermitteln Reformvorschläge bzw. Stellungnahmen, über die im einzelnen abgestimmt wird.

Im Anschluss an die Sitzungen stellt der Rat dem BMJ Protokolle und Abstimmungsergebnisse zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Zusätzlich bemüht sich das Gremium im Interesse eines wissenschaftlichen Austauschs um die Veröffentlichung seiner Stellungnahmen bzw. der einleitenden Berichte in Sammelbänden oder Periodika. Während die Positionen des Deutschen Rats für IPR nicht bindend sind, haben sie die internationalprivatrechtliche Gesetzgebung in Deutschland in den letzten 60 Jahren nennenswert mitgestaltet. Eine zuletzt veröffentlichte Dissertation zeichnet Wirken und Wirkung des Gremiums im Detail nach (Krause, Der Deutsche Rat für Internationales Privatrecht – Wirken und Wirkung im Kontext kollisionsrechtlicher Entwicklung in Deutschland seit 1953).


Vorlage: Basedow, The German Council of Private International Law

 

*