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IPRax-Heft 2011,5

Neueste Informationen Heft 2011,5

Hague Prize for International Law 2011: Paul Lagarde

Am 21.9.2011 wird der Hague Prize for International Law 2011 an Professor Paul Lagarde „in view of [his] outstanding contribution to the study and promotion of private international law“ verliehen. Der 2002 ins Leben gerufene Preis ehrt Persönlichkeiten, die einen herausragenden Beitrag geleistet haben zur Entwicklung des öffentlichen oder privaten internationalen Rechts oder zur Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Welt. Professor Paul Lagarde wird eine Ehrenmedaille, eine Urkunde und ein Preisgeld von € 50,000 erhalten. Die Zeremonie findet im Peace Palace in Den Haag statt.


Deutscher Richterbund zum Europäischen Vertragsrecht

In seiner Stellungnahme Nr. 18/11 hat der Deutsche Richterbund (DRB) zur Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission zu einem Europäischen Vertragsrecht Position bezogen. Der Bund bedauert unter anderem, dass die Studie mit den Regelungen zum Kaufrecht und den mixed-purpose contracts nur einen Teil des grenzüberschreitenden relevanten Vertragsrechts abdeckt. Problematisch sei ferner die ungeprüfte Aufnahme des Verbraucher-Acquis in das Europäische Vertragsrecht. Betont wird auch die Notwendigkeit von eigenständigen Regelungen zum Erwerb von digitalen Inhalten. Die vollständige Stellungnahme ist abrufbar unter: http://www.drb.de/cms/index.php?id=726.


Reform der EuGVVO

Am 28.6.2011 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments einen Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Reform der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) veröffentlicht. Der Bericht kann unter http://www.contentieux-international. net/offres/file_inline_src/358/358_A_4254_17.pdf abgerufen werden. 


EuUnterhaltsVO in Kraft

Am 18.6.2011 ist die VO (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (EuUnterhVO) in Kraft getreten. Die Verordnung schafft ein EU-weites System, das die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erleichtert. Das soll insbesondere durch eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Die Kommission wird die Durchführung der Verordnung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten überwachen.

 
Reform der Rom II-VO

Am 25.5.2011 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ein Arbeitspapier zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-VO) veröffentlicht. Die Berichterstatterin Diana Wallis diskutiert insbesondere das Erfordernis, Regelungen über das anwendbare Recht auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen in die VO aufzunehmen. Das Arbeitspapier kann abgerufen werden unter: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/juri/ dv/836/836983/836983_en.pdf.


Europäische Kontopfändungs-VO

Die Europäische Kommission hat einen „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen“ verabschiedet. Die Verordnung soll Gläubigern ermöglichen, in allen Mitgliedsstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken. Hierzu soll ein eigenständiges europäisches Verfahren eingeführt werden, das nationale Instrumente unberührt lässt. Das Verfahren ist nur auf grenzüberschreitende Fälle anwendbar und zielt darauf ab, Transfer oder Abzug von Schuldnervermögen auf Bankkonten in der EU zu verhindern. Nicht möglich ist die Auszahlung von Geld an den Gläubiger. Der Vorschlag ist abrufbar unter: ec.europa.eu/justice/civil/files/comm-2011-445_de.pdf.


Freizügigkeitsrecht als Basis der unionsrechtlichen Namensschreibweise

EuGH 12.5.2011 – Rs. C-391/09 – Malgožata Runevi?-Vardyn, ?ukasz Pawe? Wardyn ./. Vilniaus miesto savivaldyb?s administracija, Lietuvos Respublikos teisingumo ministerija, Valstybin? lietuvi? kalbos komisija, Vilniaus miesto savivaldyb?s administracijos Teis?s departamento Civilin?s metrikacijos skyrius

Eine nationale Regelung, nach der Vor- und Nachnamen einer Person in Personenstandsurkunden dieses Staates nur in eine den Schreibregeln der offiziellen Landessprache entsprechende Form umgeschrieben werden dürfen, betrifft einen Sachverhalt, der nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft fällt. 

Art. 21 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es

- den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats nicht verwehrt, es in Anwendung einer nationalen Regelung, nach der Vor- und Nachnamen einer Person in Personenstandsurkunden dieses Staates nur in eine den Schreibregeln der offiziellen Landessprache entsprechende Form umgeschrieben werden dürfen, abzulehnen, in der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde eines seiner Staatsangehörigen dessen Nachnamen und Vornamen nach den Schreibregeln eines anderen Mitgliedstaats abzuändern;

- den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats nicht verwehrt, es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens und in Anwendung der genannten Regelung abzulehnen, den gemeinsamen Nachnamen eines aus Unionsbürgern bestehenden Ehepaars, wie er in den vom Herkunftsmitgliedstaat eines dieser Bürger ausgestellten Personenstandsurkunden angegeben ist, in eine den Schreibregeln dieses Mitgliedstaats entsprechende Form zu ändern, sofern diese Weigerung für diese Unionsbürger keine schwerwiegenden Nachteile administrativer, beruflicher und privater Art verursacht, was das vorlegende Gericht zu ermitteln hat; sollte dies der Fall sein, hat dieses Gericht weiter zu prüfen, ob die Weigerung der Änderung zum Schutz der Belange erforderlich ist, die die nationale Regelung sichern soll, und in einem angemessenen Verhältnis zu dem legitimerweise verfolgten Ziel steht;

- den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats nicht verwehrt, es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens und in Anwendung der genannten Regelung abzulehnen, die Heiratsurkunde eines Unionsbürgers, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, zu ändern, damit seine Vornamen in dieser Urkunde mit diakritischen Zeichen so geschrieben werden, wie sie in den von seinem Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten Personenstandsurkunden geschrieben sind und wie es den Schreibregeln der offiziellen Landessprache dieses Staates entspricht.


EuGVVO-Deliktszuständigkeit bei Mittätern

Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Düsseldorf (Deutschland) vom 16.5.2011 an den EuGH – Rs. C-228/11 –  Melzer ./. MF Global UK Ltd

Ist im Rahmen des Deliktsgerichtsstandes des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO bei einer grenzüberschreitenden Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung für die Bestimmung des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine wechselseitige Handlungsortzurechnung zulässig?


Verbrauchergerichtsstand und Fernabsatz

Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) vom 22.4.2011 an den EuGH –  Rs. C-190/11 – Daniela Mühlleitner ./. Ahmad Yusufi und Wadat Yusufi 

Setzt die Anwendung von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO voraus, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde?


Art. 5 Nr. 3 EuGVVO und negative Feststellungsklage

Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) vom 18.3.2011 an den EuGH – Rs. C-133/11 – Folien Fischer AG und Fofitec AG ./. RITRAMA SpA

Ist Art. 5 Nr. 3 EuGVVO dahingehend auszulegen, dass der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch für eine negative Feststellungsklage eröffnet ist, mit der vom potenziellen Schädiger geltend gemacht wird, dass dem potenziellen Geschädigten aus einem bestimmten Lebenssachverhalt keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung (hier: Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften) zustehen?


Internationale Arzthaftung

BGH 19.7.2011 – VI ZR 217/10

Zur Anwendbarkeit Schweizer Rechts gem. Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB auf die Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung eines in der Schweiz behandelten deutschen Patienten.


Gütertrennung nach deutschem Recht vor ausländischem Standesbeamten

BGH 13.7.2011 – XII ZR 48/09

Zur Vereinbarung der Gütertrennung bei Geltung des deutschen Güterrechtsstatuts durch eine bei Eheschließung auf Mauritius gegenüber dem Standesbeamten abgegebene Erklärung zur Wahl des Güterstandes.


Grenzüberschreitender Zugang einer Willenserklärung

BGH 21.6.2011 – II ZB 15/10

1. Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts. 

2. Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintragung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen.


Verbrauchergerichtsstand und c.i.c.

BGH 31.5.2011 – VI ZR 154/10

1. Für die Begründung des Verbrauchergerichtsstands gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I ist es nicht erforderlich, dass die Initiative zur Unterbreitung eines Angebots vom Unternehmer ausgegangen ist. Die Bestimmung lässt es genügen, dass dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss ein Angebot unterbreitet worden ist, ohne danach zu differenzieren, auf wessen Veranlassung dies geschehen ist. 

2. Das auf Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten gestützte Schadensersatzbegehren kann als Klage „aus“ einem Vertrag im Sinne des Art. 13 Abs. 1 LugÜ I zu qualifizieren sein, sofern es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist.


Zustellungsbevollmächtigter und EuZustVO

BGH 11.5.2011 – VIII ZR 114/10 

1. Die in § 184 ZPO geregelte Befugnis des Gerichts, bei einer Zustellung im Ausland nach § 183 ZPO anzuordnen, dass bei fehlender Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen ist und andernfalls spätere Zustellungen durch Aufgabe zur Post bewirkt werden können, gilt nicht für Auslandszustellungen, die nach den Bestimmungen der EuZustVO vorgenommen werden.
2. Wird bei einer unzulässigen Inlandszustellung nach § 184 ZPO die Einspruchsfrist nicht gemäß § 339 Abs. 2 ZPO bestimmt, wird eine Einspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt.


Drittwirkung von Schiedsklauseln gegenüber Erfüllungsgehilfen?

BGH 3.5.2011 – XI ZR 373/08 und XI ZR 374/08

Zur Auslegung einer in einem formularmäßigen Schiedsvertrag zwischen einem gewerblichen Terminoptionsvermittler und einem Anleger enthaltenen Klausel über die Geltung des Vertrags für Ansprüche des Anlegers gegen Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.
(Mitgeteilt von RiLG Dr. Jörg Dilger, Bonn/Karlsruhe)


Form der Schiedsvereinbarung 

BGH 22.3.2011 – XI ZR 592/07, XI ZR 197/08, XI ZR 102/09 und XI ZR 103/09 sowie BGH 12.4.2011 – XI ZR 341/08  

Enthält eine Schiedsvereinbarung betreffend Rechtsstreitigkeiten aus einem im Jahr 2004 geschlossenen Vertrag eines ausländischen Unternehmers mit einem inländischen Verbraucher die Wahl ausländischen Rechts, bemisst sich ihre Formgültigkeit in entsprechender Anwendung von Art. 29 Abs. 3 Satz 2 EGBGB a.F. nach § 1031 Abs. 5 ZPO. 
(Mitgeteilt von RiLG Dr. Jörg Dilger, Bonn/Karlsruhe)


Partikularinsolvenz und inländische Haftungsquote

KG Berlin 21.7.2011 – 23 U 97/09

Haben Insolvenzgläubiger in einem inländischen Partikularinsolvenzverfahren durch die deutsche Niederlassung einer in der Europäischen Union ansässigen Gesellschaft begründete Forderungen zur Tabelle angemeldet, so ist der Partikularinsolvenzverwalter weder analog Art. 32 EuInsVO noch analog § 93 InsO befugt, im Inland vermeintliche Haftungsansprüche der Insolvenzgläubiger gegen die Gesellschaft geltend zu machen.


Öffentliche Zustellung begründet keinen EU-Vollstreckungstitel

KG Berlin 27.6.2011 – 12 W 30/11

Ein Versäumnisurteil kann nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden, wenn die Klageschrift nur öffentlich zugestellt worden ist. Eine Zustellfiktion, wie sie im Rahmen der öffentlichen Zustellung gemäß § 188 ZPO angenommen wird, genügt nicht den Anforderungen des Art 14 EuVTVO.


Kindesrückführung nach Australien

OLG Stuttgart 22.6.2011 – 17 UF 150/11

Rückführung eines fast vierjährigen Kindes nach Australien nach widerrechtlicher Zurückhaltung durch die Mutter in Deutschland.
(Mitgeteilt vom OLG Stuttgart)


§ 185 ZPO analog nicht für staatsvertragliches Zustellungsrecht

OLG Düsseldorf 9.6.2011 – I-13 VA 1/11

Eine Heilung von Zustellungsmängeln bei Zustellungen nach Deutschland in entsprechender Anwendung von § 189 ZPO auf völkervertragliches Zustellungsrecht ist grundsätzlich abzulehnen.
(Mitgeteilt von VRiOLG Reinhart Schulz, Düsseldorf) 


Vertragsgerichtsstand und Bauwerkvertrag

OLG München 7.6.2011 – 9 U 5019/10

1. Jeder Bauwerkvertrag stellt im Sinne von Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO eine „Dienstleistung“ dar. Dass das Dienstleistungselement auch im Einzelfall die überwiegende Vertragspflicht bildet, ist nicht erforderlich.

2. Zur vorgehenden Rechtshängigkeit bei einem anderen europäischen Zivilgericht im Fall wechselseitiger Ansprüche und nachträglicher Klageerweiterung.
(Mitgeteilt von RiOLG  Harald Reiter, München)


Beweisübereinkommen und Datenschutzrecht

OLG Saarbrücken 29.4.2011 – 1 VA 2/10 

Zu den begrenzten Rechten Dritter, ein Rechtshilfeersuchen nach dem HBÜ abzuwenden, insbesondere im Zusammenhang mit deutschem Datenschutzrecht und Ausforschungsverboten.
(Mitgeteilt von Dr. Oliver L. Knöfel, Hamburg)


Art. 23 EuGVVO und Halbschriftlichkeit bei F.O.C.

OLG Stuttgart 18.4.2011 – 5 U 199/10

1. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gem. Art. 23 Abs. 1 EuGVVO im Wege der sog. „Halbschriftlichkeit“ setzt neben der schriftlichen Bestätigung einer Seite eine vorausgehende mündliche Vereinbarung voraus. 

2. Erfolgt eine Bestellung mit der Klausel „F.O.C.“ (free of charge) und die Auftragsbestätigung mit der Klausel „ex works“, so liegt darin keine wirksame Erfüllungsortvereinbarung am Ort des Lieferanten, wenn dieser den Transport zum Abnehmer organisiert und die Tragung der Transportkosten im Rahmen einer längeren Geschäftsbeziehung unklar bleibt bzw. teilweise unterschiedlich gehandhabt worden ist. 

3. Beim Versendungskauf liegt der Erfüllungsort beim Käufer, wenn dieser die Ware erst dort in Besitz nehmen sollte.
(Mitgeteilt vom OLG Stuttgart)


Art. 19 EGBGB und gleichgeschlechtliche Ehe

OLG Celle 10.3.2011 – 17 W 48/10 

1. Zur Unmöglichkeit einer rechtlichen Zuordnung der Elternschaft an zwei gleichgeschlechtliche Personen nach deutschem Abstammungsrecht. 

2. Zur mangelnden Anwendbarkeit des Art.19 Abs. 1 S. 3 EGBGB auf eine im Geltungsbereich einer ausländischen Rechtsordnung geschlossenen Ehe gleichgeschlechtlicher Partner.


Auslandsadressen und Klage aus dem Verborgenen führt zur Unzulässigkeit

OLG Stuttgart 3.1.2011 – 5 U 94/09

Klagt der Kläger unter einer Postfachadresse und teilt er auch im weiteren Verfahrensablauf nur Adressen im Ausland mit, bei denen das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass er dort auch tatsächlich wohnt, so ist die Klage unzulässig. Dies gilt vor allem dann, wenn der Kläger zuvor in gegen ihn gerichteten Passivprozessen unter den nun benannten Anschriften nicht geladen werden konnte und an denen er nach seinen dortigen Angaben nicht gewohnt hat.
(Mitgeteilt vom OLG Stuttgart)


Keine Nachforschungspflicht im Passverfahren bei Leihmutterschaftsverdacht

VG Berlin 15.4.2011 – 23 L 79.11

Bei Zweifeln über die Staatsangehörigkeit ist es nicht Aufgabe der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland, Feststellungen zur Staatsangehörigkeit im Rahmen eines Passverfahrens nach eigenen Bewertungen zu treffen (hier: Verdacht auf indische Leihmutterschaft). 
(Mitgeteilt von Susanne Gössl, Köln)


Internationale Zuständigkeit bei Produkthaftungsklage

Supreme Court of the United States 27.6.2011 – 2011 WL 2518811 – J.McIntyre Machinery, Ltd. v. Nicastro

Zur mangelnden internationalen Zuständigkeit für eine Produkthaftungsklage gegen eine englische Gesellschaft ohne gezielte Verkaufstätigkeit im betroffenen Staat.


Zuständigkeitsbegründung wegen Vermögensbelegenheit bei Domain-Namen
 
Court of Appeals for Ontario 5.8.2011 – 2011 ONCA 548 (CanLII) – Tucows.Com Co. v. Lojas Renner S.A.

Domain-Namen stellen im Rahmen der Zuständigkeit nach Rule 17.02 (a) „persönliches Eigentum in Ontario“ dar.


Veranstaltungshinweise

Vom 23.–28.10.2011 veranstaltet die World Jurist Association in Prag den 24. Biennial Congress on the Law of the World. Unter dem Motto „National Legal Cultures in a Globalized World” soll die Rechtsentwicklung der letzten Jahre diskutiert werden, wobei das Spektrum von Ausbildungsfragen bis hin zum Schiedsrecht reicht. Ausführliches Programm und Anmeldungsmodalitäten unter: http://www.worldjurist.org/.