Alexander Lüderitz Stiftung
Prof. Dr. Dr. h.c. Alexander Lüderitz (19.3.1932 - 4.7.1998) leitete das Institut von 1978 bis 1998. Er wirkte als Universitätsprofessor in den Bereichen des deutschen wie internationalen und ausländischen Privatrechts. Die Bereicherung durch Internationalität, die ihm selbst bei seinem Auslandsstudium, bei Forschungsaufenthalten im Ausland und als Gastprofessor widerfuhr, gab er durch die Einrichtung und Pflege studentischer und wissenschaftlicher Austauschprogramme an die ihm nachfolgenden Juristengenerationen weiter.
Alexander Lüderitz gab testamentarisch den Auftrag zur Errichtung einer Stiftung zur Förderung insbesondere des juristischen Nachwuchses im Kollisionsrecht.
Stifterin Renate Lüderitz
Seine Ehefrau Renate Lüderitz (19.10.1927 - 3.8.2021) war dem Institut für internationales und ausländisches Privatrecht auch über den Tod ihres Ehemanns Professor Dr. Dr. h.c. Alexander Lüderitz hinaus eng verbunden und setzte sich in seinem Geist intensiv für die Förderung des juristischen Nachwuchses ein.
Sie errichtete im Jahr 2022 die Alexander Lüderitz Stiftung, die insbesondere das Auslandsstudium besonders begabter junger Nachwuchsjurist:innen im Bereich des internationalen Privat- und Verfahrensrechts fördert. Bis zu Ihrem Tod war Renate Lüderitz im Stiftungsvorstand aktiv
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln und die Förderung von Auslandsstudien besonders begabter Studierender.
Vorstand
Das Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel, Frau Prof. Dr. Juliana Mörsdorf, LL.M., Herrn RA Carsten Schneider, LL.M., Herrn RA Dr. Christof Siefarth, LL.M., Herrn RiOLG Dr. Jörg Dilger, LL.M.
Zustiftung
Bankverbindung der Alexander Lüderitz Stiftung:
Kreissparkasse Köln
SWIFT-BIC: COKSDE33XXX
IBAN: DE35 3705 0299 0157 2844 10
Spendenbescheinigungen werden unaufgefordert ausgestellt.
Alexander Lüderitz Stipendium
Die Alexander Lüderitz Stiftung vergibt jährlich 1-2 (Teil)Stipendien an besonders begabte Studenten zum Auslandsstudium.
Alexander Lüderitz Preis
Der Alexander Lüderitz Preis wird für herausragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des internationalen und ausländischen Privatrechts verliehen.
Am 23.11.2007 erhielt Frau Dr. Christine Budzikiewicz durch die Stifterin Frau Renate Lüderitz die erste der bisher verliehenen Auszeichnungen für ihre Dissertation zum Thema „Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung“.
Am 1.12.2012 wurde Frau Dr. Susanne Deißner im Rahmen des Symposiums anlässlich der 100. Wiederkehr des Geburtstags von Gerhard Kegel und der 80. Wiederkehr des Geburtstags von Alexander Lüderitz durch Renate Lüderitz für ihre Dissertation „Interregionales Privatrecht in China“ mit dem Alexander Lüderitz Preis ausgezeichnet.
Am 3.3.2017 im Rahmen der Promotionsfeier wurde Herrn Dr. Sebastian Feiler für seine Dissertation "Kollisionsrecht der Vertragsübernahme" mit dem Alexander Lüderitz Preis ausgezeichnet.
Am 20.7.2020 wurde Frau Dr. Christine Schmitz durch die Stifterin Frau Renate Lüderitz für ihre Dissertation zum Thema „Die „Annahme“ öffentlicher Urkunden nach Art. 59 Abs. 1 EuErbVO“ mit dem Alexander Lüderitz Preis ausgezeichnet. Die Preisverleihung wurde während der digitalen Promotionsfeier 2021 gesondert gewürdigt.
Im Jahr 2022 wurde Herr Dr. Alexander Kronenberg mit dem Alexander Lüderitz Preis für seine Dissertation über das Thema "Normen als tatsächliche Umstände" ausgezeichnet. In seiner Doktorschrift untersuchte er die Methoden der sachrechtlichen Berücksichtigung von nicht-lex-fori-Eingriffsnormen im anwendbaren Vertragsrecht.
Im Jahr 2023 wurde die Dissertation von Herrn Dr. Marcel Gernert mit dem Alexander Lüderitz Preis gewürdigt. Seine Dissertation behandelt das Thema der "Blocking Statutes". Sie analysiert die Wirkungen der Befolgungsverbote im internationalen Wirtschaftsrecht sowie öffentlichen und privaten Kollisionsrecht.
Symposium
Am 1.12.2012 fand mit Unterstützung der Alexander Lüderitz Stiftung in den Räumen der Universität zu Köln das durch das Kölner Institut für internationales und ausländisches Privatrecht organisierte Symposium anlässlich der 100. Wiederkehr des Geburtstags von Gerhard Kegel und der 80. Wiederkehr des Geburtstags von Alexander Lüderitz statt.
Gut 100 Gäste waren der Einladung nach Köln gefolgt und hörten Vorträge von Klaus Schurig, Karsten Otte und Haimo Schack, die der Bedeutung der wissenschaftlichen Werke Gerhard Kegels und Alexander Lüderitz' für das heutige IPR nachgingen.
Ein Tagungsbericht findet sich IPRax 5/2013. Die Vorträge werden in einem im Verlag Mohr Siebeck erscheinenden Band veröffentlicht.
Geleitwort der Professoren Richard M. Buxbaum, Jack Coons, Sandy Kadish zur Stiftungsgründung
Die durch die großzügige Unterstützung des kürzlich verstorbenen Prof. Dr. Dr.h.c. Lüderitz und Frau Renate Lüderitz gegründete Alexander Lüderitz Stiftung ist das Spiegelbild und die Fortführung von einem halben Jahrhundert internationalem Engagement des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln. Für die Unterzeichnenden ist es eine besondere Ehre und eine große Freude, die Gründung dieser Stiftung zu feiern, da die enge Zusammenarbeit des Instituts mit der School of Law (Boalt Hall) der University of California, Berkeley, die Renaissance der jeweiligen internationalen Aktivitäten nach dem zweiten Weltkrieg markiert.
Im Jahre 1954 haben Prof. Dr. Dr.h.c. Gerhard Kegel, der Vorgänger von Alexander Lüderitz und sein Mentor, sowie der kürzlich verstorbene Dekan William Prosser aus Berkeley das heute noch bestehende Studenten- und Dozenten-Austauschprogramm zwischen beiden Institutionen geschaffen. Alexander Lüderitz hat eine wichtige Rolle in diesem Programm gespielt. Auf sein erstes mit seiner Frau im Rahmen dieses Programms verbrachtes Jahr in Berkeley (1962-63) folgten viele ausgedehnte Besuche, durch die er unsere Fakultät als Lehrer, Forscher und Konferenzteilnehmer bereichert hat. Für uns, genauso wie für viele andere Kollegen und Forschenden der Juristischen Fakultät Berkeley, waren die Gelegenheiten, in Köln zu lehren und zu arbeiten, gleichermaßen wichtig und für alle Beteiligten von großem Wert. Die professionellen und - mindestens genauso wichtig- die persönlichen Beziehungen, welche während dieser 50 Jahre gewachsen sind, waren und bleiben ein nachhaltiger Bestandteil unseres Lebens.
Selbstverständlich und zweckdienlicherweise beschränkt sich das internationale Interesse des Instituts nicht auf die anglo-amerikanische Rechtsordnung, geschweige denn auf Berkeley. Das große Europäische Projekt von der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, welche nicht rein zufällig auch im Jahre 1954 ins Leben gerufen worden ist, bishin zur heutigen Europäischen Union beschäftigte Alexander Lüderitz frühzeitig und spiegelt sich in dem Ziel der Stiftung wieder. Aber der amerikanische Außenposten des Instituts, mitten unter all den anderen Partnern und Freunden des Instituts, hat guten Grund, die lange, durch Alexander und Renate Lüderitz gepflegte Verbindung zu betonen, die selbstlose geistige Großzügigkeit, mit welcher sie diese Partnerschaften unterstützt haben, zu würdigen, und seine besten Wünsche für den Erfolg der Stiftung von ihrer Gründung an auszusprechen.
Berkeley, im August 2003
Richard M. Buxbaum Jack Coons Sandy Kadish
Mäzenin Brunhild Afflerbach (28.3.1936-16.6.2021)
Dankbares Andenken gebührt Frau Brunhild Afflerbach aus Berlin, die der Stiftung in Würdigung ihrer Arbeit testamentarisch einen erheblichen Beitrag zur Verfolgung des Stiftungszwecks zugedacht hat.