Handreichung zur Remonstration: hier
Die Remonstration muss schriftlich erfolgen und einzelne Korrekturfehler genau benennen. Die Remonstrationsfrist kann der Prüfungsordnung entnommen werden.
Die Remonstration bei Schwerpunktklausuren setzt die vorherige Einsichtnahme der Klausur voraus.
Remonstrationen sind zu richten an:
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln
Stichwort: Remonstration
Albertus- Magnus-Platz
50923 Köln
Bei SPB-Seminaren ist die Remonstration an das Prüfungsamt zu richten.
Auf die Möglichkeit einer reformatio in peius (Verschlechterung) wird hingewiesen.