Schwerpunktbereichsseminare
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Mansel bietet folgende SPB-Seminare an:
Schwerpunktbereichsseminar: Aktuelle Fragen des Internationalen Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts (§ 10 Nr. 6 StudPrO)
Schwerpunktbereichsseminar: Rechtspflege und Notariat (§ 10 Nr. 2 StudPrO)
Die Termine für das Schwerpunkseminar im Wintersemester 2024/25 sind:
Einführungsveranstaltung: 06.08.2024, 16-17 Uhr
Bearbeitungszeit: 21.08. – 02.10.2024
Mündliche Prüfung: 10./11.01.2025
Allgemeine Informationen zu den Schwerpunktbereichen Nr. 2 und Nr. 6
Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen nur der generellen Orientierung dienen. Das Vergabeverfahren der Schwerpunktbereichsplätze und die prüfungsrechtliche Ausgestaltung des Schwerpunkts erfolgt von Seiten des Prüfungsamtes. Über die Inhalte der jeweiligen Schwerpunkte können Sie sich auf der Homepage der Fakultät informieren. Einen guten Überblick bietet zudem das Informationsheft der Fachschaft „Der Schwerpunkt“, auf das hier online zugegriffen werden kann
Häufig gestellte Fragen ...
zum Inhalt
Welche Schwerpunktbereichsseminare hält Professor Mansel regelmäßig ab?
Regelmäßig werden pro Semester zwei Schwerpunktbereichsseminare aus den Bereichen Nr. 2 und Nr. 6 angeboten.
Mit welchen Themen muss ich im Rahmen des Schwerpunktbereichs Nr 2 Rechtspflege und Notariat rechnen?
Die Themen stammen meist aus dem Bereich der Rechtsgeschäftslehre (BGB AT), dem Schuldrecht, dem Familien- oder Erbrecht.
Muss ich im Rahmen des Schwerpunktbereichs Rechtspflege und Notariat mit einem international-privatrechtlichen Thema rechnen?
Nein; die genauen Inhalte des Schwerpunktbereichs Nr. 2 entnehmen Sie dabei bitte der Homepage des Prüfungsamts. Themen aus dem Bereich des internationalen Privatrechts und des internationalen Verfahrensrechts werden allein im Seminar des Schwerpunktbereichs Nr. 6 (IPR) gestellt.
Was ist Gegenstand des Schwerpunktbereichsseminars Nr. 6 (IPR)?
In dem von Professor Mansel angebotenen Seminars im Schwerpunktbereich Nr. 6 werden vor allem Themen aus dem Bereich des IPR (EGBGB, EU-Verordnungen, internationales Gesellschaftsrecht) und - seltener - des internationalen Zivilprozessrechts (insbesondere EuGVVO) gestellt.
Informationen zum Schwerpunktbereich Nr. 6 (IPR) (Antworten auf Fragen der Fachschaft) finden Sie hier.
zur Organisation und zur Anmeldung
Wann finden die Themenausgabe und die mündliche Prüfung für den Schwerpunktbereich im Wintersemester und im Sommersemester statt?
Für das Wintersemester gilt in der Regel der
- Themenausgabe für die schriftliche Ausarbeitung: Mitte/Ende August
- Termin für die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung: Dezember/Januar
Für das Sommersemester gilt in der Regel der folgende Zeitplan:
- Themenausgabe für die schriftliche Ausarbeitung: Mitte Februar
- Termin für die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung: Juni/Juli
Bitte beachten Sie, dass der Termin der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung immer in das Semester fällt, für welches Sie angemeldet sind.
Ist es möglich, abweichende Termine von den oben genannten zu vereinbaren?
Sofern zwingende Gründe bestehen (beispielsweise eine Kollision mit Prüfungsterminen des Ersten Staatsexamens) ist eine individuelle Terminabsprache grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich per E-Mail (ipr-institut(at)uni-koeln.de) an das Institut.
Ich habe mich um einen Schwerpunktbereichsplatz beworben, aber keinen erhalten. Was kann ich tun?
Unter Umständen kann Ihnen ein Platz im Wege einer Bereitschaftserklärung angeboten werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Institut per E-Mail (ipr-institut(at)uni-koeln.de) und legen Sie Ihre Situation dar.
Für welches Semester muss ich mich bewerben, wenn ich im Frühjahr die Seminararbeit schreiben will bzw. im Sommer/Herbst?
Sofern Sie Ihre Seminararbeit in den Semesterferien nach dem Wintersemester schreiben möchten (sprich im Frühjahr) müssen Sie sich für das Sommersemester bewerben.
Sofern Sie Ihre Seminararbeit in den Semesterferien nach dem Sommersemester schreiben möchten (sprich im Sommer/Herbst) müssen Sie sich für das Wintersemester bewerben.
Muss ich mich beim Institut melden, sobald ich für den Schwerpunktbereich angemeldet bin?
Nein. Das Institut wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Hierfür müssen Sie aber zwingend dafür Sorge tragen, dass die beim Prüfungsamt hinterlegten Informationen (E-Mail-Adresse, Handynummer) aktuell sind. Andernfalls kann ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden.
zur Vorbereitung auf den Schwerpunktbereich
Es empfiehlt sich für die Vertiefung im Internationalen Privatrecht der Besuch der Vorlesung Internationales Privatrecht (4. Semester), für das Internationale Verfahrensrecht der Besuch der Vorlesung Zivilprozessrecht (3. Semester).
Zudem kann Aufgrund der europarechtlichen Bezüge der Besuch der Vorlesung zum Europarecht (3. Semester) hilfreich sein. Ein Interesse an internationalen Sachverhalten ist Grundlage des Schwerpunktbereichs.
Zur Vorbereitung auf das Schwerpunktseminar wird empfohlen auch das Vorbereitungsseminar von Herrn Professor Mansel zu belegen. Im Rahmen des Vorbereitungsseminars wird begleitend auch ein Kolloquium angeboten. Ziel des Vorbereitungsseminars und des Kolloquiums ist es, Sie mit den Anforderungen des Schwerpunkts – sowohl in Bezug auf die schriftliche Ausarbeitung als auch in Bezug auf den Vortrag – vertraut zu machen und auf das Schwerpunktbereichsseminar vorzubereiten. Nähere Informationen zum Vorbereitungsseminar und Kolloquium finden Sie auf der Internetseite des Instituts unter Lehre – Vorbereitungsseminar.
Wie melde ich mich für das Vorbereitungsseminar an?
Die Anmeldung zum Vorbereitungsseminar bei Herrn Professor Mansel erfolgt über KLIPS 2.0.
Besteht die Möglichkeit, eine Probeseminararbeit zu schreiben?
Im Rahmen des Vorbereitungsseminars muss eine zehnseitige Vorbereitungsseminararbeit verfasst werden. In Absprache mit den Teilnehmern/Teilnehmerinnen werden Themen aus dem Schwerpunktbereich IPR oder aus dem SPB Rechtspflege und Notariat (SPB 2) vergeben. Studierenden, die sich für diese Schwerpunktbereiche interessieren, wird nachdrücklich empfohlen bereits die Vorbereitungsseminararbeit in diesen Bereichen zu schreiben.
Zur Remonstration
Bei SPB-Seminaren ist die Remonstration an das Prüfungsamt zu richten.