Die Arbeit des Instituts wird durch die Bayer-Stiftung für deutsches und internationales Arbeits- und Wirtschaftsrecht, durch das Nordrhein-westfälische Justizministerium sowie durch den Förderverein des Instituts (Gesellschaft für Auslandsrecht) materiell und ideel unterstützt. Die Alexander Lüderitz Stiftung fördert insbesondere Auslandsaufenthalte von Kölner Studierenden mit Interessen im Bereich des internationalen Privatrechts.
Die Veröffentlichungen der Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht werden regelmäßig durch Druckkostenzuschüsse des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.