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Das Institut für internationales und ausländisches Privatrecht

 

Vorstand: Professor Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel
Emeriti: Professor Dr. Alexander Lüderitz (†), Professor Dr. Dr.h.c Gerhard Kegel (†)

Habilitationen seit 2000: Prof. Dr. Christine Budzikiewicz (Marburg), Prof. Dr. Lukas Rademacher, M.Jur. Oxford (Kiel), Prof. Dr. Michael Stürner, M.Jur. Oxford (Konstanz), Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Licence en droit privé, Montpellier (Heidelberg)

Das Institut ist 1950 unter Gerhard Kegel aus der entsprechenden Abteilung des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht hervorgegangen. Nach seiner Emeritierung (1978) stand es unter der Leitung von Alexander Lüderitz bis zu dessen Emeritierung (1998). Seit dem Jahr 1999 wird das Institut von Heinz-Peter Mansel geleitet.

Das Institut war bis 2018 im sogenannten Rechtshaus (Haus der internationalen Rechte, Gottfried-Keller-Str. 2, 50931 Köln) untergebracht, unter dessen Dach drei weitere internationalrechtliche Institute beheimatet waren. Das nach Plänen des Architekten Walther Ruoff (1914-1991) im Stil des sogenannten Brutalismus erbaute, mit dem Kölner Architekturpreis 1971 versehene und heute unter Denkmalschutz stehende Gebäude wird aktuell renoviert.

Ziel und Aufgabe des Instituts sind die Pflege des internationalen Privat- und Verfahrensrechts, der Rechtsvergleichung sowie des ausländischen und europäischen Privatrechts in Forschung, Lehre und in der Rechtspraxis. Es nimmt dazu zentrale Lehraufgaben an der Universität zu Köln innerhalb der Forschungsbereiche, insbesondere im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht, wahr. Die Alexander Lüderitz Stiftung fördert insbesondere Auslandsaufenthalte von Kölner Studierenden mit Interessen im Bereich des internationalen Privatrechts.

Das Forschungsprogramm umfasst das internationale Privat- und Verfahrensrecht in seiner ganzen Breite. Rechtsvergleichende Schwerpunkte liegen im anglo-amerikanischen Recht, im Recht der Benelux-Staaten, Frankreichs und Italiens. Das türkische Recht und ferner die islamrechtlich geprägten Rechtsordnungen wurden durch Honorarprofessor Dr. Hilmar Krüger (†) intensiv gepflegt.

Die Institutsbibliothek ist für die interessierte Fachöffentlichkeit geöffnet. Ihr Sammelschwerpunkt entspricht den genannten Forschungsschwerpunkten. Zahlreiche in- und ausländische Periodika und Standardwerke können in der Bibliothek eingesehen werden.

Im Institut werden insbesondere internationalrechtliche und rechtsvergleichende Dissertationen betreut. Das Institut ist zugleich eine Forschungsstelle für Gastwissenschaftler:innen und Doktorand:innen aus dem Ausland. Zahlreiche Stipendiat:innen insbesondere der Alexander von Humboldt-Stiftung sind dem Institut durch ihre Forschungsaufenthalte eng verbunden.

Durch den Institutsvorstand wird die Zeitschrift “Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts“ (IPRax) herausgegeben. Der Austausch mit der Rechtspraxis ist durch die Erstattung vieler auslandsrechtlicher Institutsgutachten vor allem für nordrhein-westfälische Gerichte und Notare, durch Vortrags- und gemeinsame Lehrveranstaltungen mit Praktikern eng. Eine Auswahl der Institutsgutachten wird in den im Institut herausgegebenen Jahresbänden der Reihe “IPG – Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht“ (zusammen mit Gutachten anderer deutscher Universitätsinstitute) der Praxis zugänglich gemacht.

Das Institut hat den traditionellen Dozentenaustausch der Kölner Fakultät mit der University of California at Berkeley, Boalt Hall (School of Law), USA, begründet und nimmt die Koordinierungsaufgaben wahr. Der gemeinsame wirtschaftsrechtliche Masterstudiengang mit der Bilgi Universität Istanbul, der deutsch-türkische Bachelorstudiengang mit der Altınbaş Üniversitesi Istanbul und der deutsch-italienische Bachelor- und Masterstudiengang mit der Università degli Studi di Firenze wurden durch den Institutsvorstand ins Leben gerufen und seitdem von ihm betreut.

Die Arbeit des Instituts wird durch die Bayer-Stiftung für deutsches und internationales Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie durch den Förderverein des Instituts (Gesellschaft für Auslandsrecht) materiell und ideell unterstützt.